Gesetzliche Regelungen | Ausbildung Entspannungstrainer | § 20 SGBV Krankenkassenanerkennung

Gesetzliche Regelungen zur Ausbildung zum Entspannungstherapeuten/-pädagogen

Sie möchten wissen, welche gesetzlichen Regelungen es zu unserem Ausbildungsangebot gibt und ob unsere Kurse krankenkassenanerkannt sind? Hier erhalten Sie einen kompakten Überblick der gesetzlichen Regelungen, insbesondere über den Leitfaden Prävention.

Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung haben sich die Krankenkassen die Verbesserung des Gesundheitszustands und die Prävention als Ziel gesetzt. Dabei werden alle Versicherten angesprochen, unabhängig von der sozialen oder persönlichen Situation. Im Fokus stehen dabei Personen mit wenig Bewegung, die jedoch nicht behandlungsbedürftig sind.

Krankenkassenanerkennung nach § 20 SGBV

Seit dem Jahr 2000 ist der Zuschuss zu primärpräventiven Leistungen im § 20 SGBV gesetzlich geregelt.

Mit entsprechender Grundausbildung sowie einer fachpraktischen Ausbildung haben Sie die Möglichkeit eine Krankenkassenanerkennung zu erlangen. Bitte beachten Sie hierzu den GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes). Wir bieten Ihnen im Rahmen des Kurses eine Einweisung in ein anerkanntes Präventionskonzept, dieses Sie für Ihre Zertifizierung nutzen können.

Im § 20 SGB V ist der gesetzliche Auftrag der Krankenkassen verankert, die Gesundheit der Versicherten nachhaltig zu fördern und gleichzeitig zu einer Verminderung der sozial bedingten Ungleichheit von Gesundheitschancen beizutragen. Konkretisiert wird der gesetzliche Auftrag durch den „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes.

Zudem möchsten wir Sie darauf hinweisen, dass die Berufsbezeichnung Entspannungstherapeut im Gegensatz zum Psychotherapeuten kein geschützer Begriff ist. Das heißt Sie können den Namen frei verwenden.

AusbildungPräsenztageZertifikat
Kursleiter für Autogenes Training11 Präsenztage (zwischen Donnerstag und Sonntag)Fachzertifikat
Kursleiter für Progressive Muskelentspannung11 Präsenztage (zwischen Donnerstag und Sonntag)Fachzertifikat
Kursleiter für Stressmanagement11 Präsenztage (zwischen Donnerstag und Sonntag)Fachzertifikat
Entspannungstrainer für Kinder & Jugendliche2 Präsenztage (i.d.R. Samstag bis Sonntag)Fachzertifikat
Entspannungstherapeut25 Präsenztage (zwischen Donnerstag und Sonntag)Fachzertifikat
Entspannungstherapeut für Erwachsene & Kinder27 Präsenztage (zwischen Donnerstag und Sonntag)Fachzertifikat